Auszeichnung von Best-Practice-Projekten zum Thema

Gewaltprävention im öffentlichen Dienst und Ehrenamt

Sowohl Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen als auch Ehrenamtliche sehen sich zunehmend Gewaltsituationen ausgesetzt. Aber was können Arbeitgeber oder Träger ehrenamtlicher Strukturen tun, um sie vor verbalen Angriffen und Bedrohungen sowie körperlicher Gewalt zu schützen und sie darauf vorzubereiten?

Mit unserem UKBW-Preis zeichnen wir gelungene Konzepte zur Gewaltprävention aus und möchten mit Best-Practice-Beispielen zeigen, wie Gewaltprävention in der Praxis gelingt. Im Mittelpunkt stehen Mitgliedsbetriebe, die mit ihren Umsetzungen Beispiele geben, die zur Nachahmung anregen. Auf die drei Gewinner wartet ein Preisgeld von insgesamt 30.000 Euro. Als Bonus erstellen wir von Ihrem Konzept einen kurzen Filmtrailer, der Ihr Engagement zeigt. Ihr Konzept kann eine, aber auch mehrere Präventionsmaßnahmen adressieren. Was zählt, sind Wirksamkeit, Übertragbarkeit und Kreativität.

Nach erfolgreicher Bewerbungsphase bis November 2023 hat eine Jury die Gewinnerinnen und Gewinner ausgewählt. Die Preisverleihung fand im Zuge des Fachtages "Gewaltprävention im Öffentlichen Dienst" gemeinsam mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, dem Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg im Juni 2024 in Stuttgart statt.
 

Hier finden Sie die Pressemitteilung mit weiteren Informationen.

Unsere Preisträger 2023


Landratsamt Ravensburg: Umsetzung 3-Zonenprinzip mit Alarmierungsmöglichkeit

Im Zuge der Südflügelsanierung des Landratsamtes Ravensburg wurde baulich ein 3-Zonenprinzip verfolgt und ein System zur stillen Alarmierung installiert. Die Maßnahmen umfassen die Umsetzung des 3-Zonenprinzips in Beratungs- und Kundenzonen sowie die Pilotierung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGR-System). Gemeinsam mit einem Risikomanager wurde ein umfassendes Sicherungskonzept erarbeitet. Die lokale Kooperation mit Polizei und Risikomanagement ist vorbildlich und Blaupause für öffentliche Institutionen.

Landratsamt Rastatt: Null Toleranz bei Gewalt - Gewaltprävention im Fokus

Mit dem Konzept „Null Toleranz bei Gewalt“ fokussiert das Landratsamt Rastatt eine nachhaltige und ganzheitliche Gewaltprävention. Der Landrat erklärt dabei Arbeitsschutz zur Chefsache. Gewaltprävention ist in die Gefährdungsbeurteilungen integriert, und technische, organisatorische sowie personelle Maßnahmen greifen ineinander. Mitte 2023 wurde die gleichnamige Projektgruppe „Null Toleranz bei Gewalt“ gegründet, die eine Broschüre für Mitarbeitende und Führungskräfte, Workshops und umfassende Maßnahmen, einschließlich baulicher Anpassungen implementierte.

Landeshauptstadt Stuttgart: Handlungsleitfaden zum Umgang mit Übergriffen und traumatisierenden Ereignissen

Die Verwaltung und der Personalrat der Landeshauptstadt Stuttgart arbeiten seit Jahren daran, den Schutz der Mitarbeitenden vor physischen und verbalen Übergriffen zu verbessern. Mitte 2022 wurde ein beispielhafter Handlungsleitfaden veröffentlicht, der präventive Maßnahmen, Soforthilfe bei Übergriffen und Nachsorgemöglichkeiten beschreibt sowie an die aktive Rolle der Führungskräfte in allen Handlungsfeldern der Gewaltprävention appelliert. Selbst Sonderthemen wie Reichsbürger und Cyberangriffe werden behandelt. Der Oberbürgermeister betont den Arbeitsschutz als Chefsache.

Die drei Handlungsfelder der Präventionsmaßnahmen zum UKBW-Preis näher erklärt

Das TOP-Schema

T - Technische/bauliche Maßnahmen:
Gebäude und deren räumliche Ausgestaltung beeinflussen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich und haben großen Einfluss auf die Abläufe und das Wohlbefinden bei der Arbeit. Bauliche und sicherheitstechnische Maßnahmen beziehen sich z.B. auf Flucht- und Rettungswege, Rückzugsräume, Notruf- und Alarmierungs- und Zutrittssysteme sowie funktionierende EDV-Systeme.

O - Organisatorische Maßnahmen:
Organisatorische Interventionsmaßnahmen sind einerseits Maßnahmen der Arbeitsorganisation sowie -gestaltung, wie z. B. Vermeidung von Alleinarbeit, kompetentes Führungsverhalten, Überprüfung von Arbeitsabläufen und-prozessen, Unterweisungen oder digitalisierte Strukturen. Andererseits können Maßnahmen bei der Personalentwicklung sowie die Qualifizierung der Beschäftigten durch entsprechende Schulungsangebote, Feedbackgespräche oder Supervision anvisiert werden.

P - Personenbezogene Maßnahmen:
Deeskalations-, Selbstbehauptungstrainings wie auch Stressbewältigungsseminare und Entspannungstechniken können als personenbezogene Maßnahmen angewendet werden und dienen gleichzeitig der individuellen Stärkung der Gesundheitskompetenz.