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Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Schutzmaßnahmen gegen Sonneneinstrahlungen
Wer im Freien und damit unter der Sonne arbeitet, ist – vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten – vergleichsweise hohen Belastungen durch UV-Strahlung ausgesetzt und sollte darauf achten, sich rechtzeitig und ausreichend zu schützen. Denn Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand hervorrufen, sondern auch die Augen schädigen, zu einem Hitzeschlag führen und nach langjähriger Einwirkung sogar Hautkrebs verursachen. Diese Gesundheitsschäden können vermieden werden.
Die am Arbeitsplatz notwendigen UV-Schutzmaßnahmen werden in Abhängigkeit von der Arbeitssituation im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Grundsätzlich gilt: Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang gegenüber personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen bei der Arbeit und in der Freizeit verringern das Risiko einer Erkrankung. Vor allem für Mitarbeitende im Freien, wie zum Beispiel auf dem Bauhof oder im Freibad, sind Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich.
Die UKBW Akademie bietet kostenfreie Seminare rund um das Thema UV-Schutz an. Beim „HautTag“-Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sich das Thema Hautschutz und Sonnenschutz optimal anwenden lassen.
Nicht immer sind organisatorische und technische Maßnahmen ausreichend, um die Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlung und hohe Temperaturen zu verringern. Persönliche Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzkleidung, Kühlkleidung oder geeignete Kopfbedeckungen sind eine sinnvolle Ergänzung. Deshalb zahlen wir unseren Mitgliedsunternehmen, deren Berufsgruppen überwiegend im Freien arbeiten, Zuschüsse für den individuellen Sonnen- u. Hitzeschutz!
Fördermittel für 2024 können seit Januar 2024 beantragt werden.
Um die Arbeitsschutzprämie für Arbeitsschutzkleidung innerhalb eines Jahres nach dem Kauf zu beantragen, füllen Sie bitte unser Onlineformular aus. Alle wichtigen Informationen zum Antrag finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Wir zahlen Zuschüsse zu:
Alle unsere Mitgliedsunternehmen, in denen Berufsgruppen, die überwiegend im Freien und damit unter der Sonne arbeiten, arbeiten.
Zuschüsse können beispielsweise gewährt werden für Beschäftigte
Wir zahlen Zuschüsse pro Maßnahme in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten
Wir prüfen Ihre vollständigen Antragsunterlagen (einschließlich Rechnungskopie) in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sollten die für die Gewährung der Arbeitsschutzprämien eingestellten Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Prüfung des Antrags ausgeschöpft sein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Eine maximale Förderhöchstsumme pro Unternehmen besteht nicht, allerdings behalten wir uns vor, die Fördersumme individuell, auch in Abhängigkeit der verfügbaren Fördermittel, zu überprüfen.
Wir zahlen Zuschüsse zu Kopfbedeckungen, UV-Funktionsshirts und UV-Warnshirts, die den im FAQ aufgeführten Kriterien entsprechen. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Den Zuschuss können Sie innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum beantragen. Weitere Nachweise: Fotos, Foto-CDs, Videos, Belege, Zertifikate, Urkunden.
Unser Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem
Des Weiteren müssen erhaltene Zuschüsse/Arbeitsschutzprämien zurückgezahlt werden, wenn die geförderte Arbeitsschutzkleidung innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung weiterverkauft wurde oder bewusst beim Arbeiten unter der Sonne nicht eingesetzt wird. Unsere Aufsichtspersonen werden sich in Einzelfällen davon überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden, das heißt die bezuschusste Arbeitsschutzkleidung bei der Tätigkeit auch getragen wird.
Bei den von der UKBW gewährten Zuschüssen für Arbeitsschutzprämien handelt es sich aus ertragssteuerlicher Sicht beim Kauf von beweglichem Anlagevermögen um Investitionszuschüsse oder, soweit das Gerät zum sofortigen Betriebsausgabenabzug führt, um Aufwandszuschüsse. Investitionszuschüsse sind von der empfangenden Person bzw. dem empfangenden Unternehmen entweder als Betriebseinnahme zu versteuern oder können von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens abgesetzt werden. Aufwandszuschüsse sind sofort zu berücksichtigende Betriebseinnahmen. Die korrekte Versteuerung des Zuschusses liegt im Verantwortungsbereich des Mitgliedsunternehmens bzw. der antragstellenden Person.
Derzeit nicht. Die aktuellen Arbeitsschutzprämien wurden als Fördermaßnahmen mit unserer Selbstverwaltung abgestimmt. Wir werden diese bei Bedarf aber kontinuierlich verbessern.
Für weitere Fragen zu den Arbeitsschutzprämien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Pamina Krentel
Telefon: 0711 9321-8598
Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Benutzung der Arbeitsschutzkleidung stehen, übernimmt die UKBW keine Haftung.