Jetzt Ordnung schaffen!

Haushaltshilfe unfallversichern

Die UKBW ist Ihr starker Partner bei allen Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Haushaltshilfe.

Egal ob Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen, Kinder- und Erwachsenenbetreuer – alle Haushaltshilfen in Privathaushalten sind bei uns als UKBW unfallversichert.

Als Haushaltsführende/r haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Knappschaft-Bahn-See zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenkommunikationscenter: Tel: 0711/9321-0
 

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