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Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Die Nutzung eines Taxis als Transportmittel nach einem Unfall wird durch das Taxigutscheinverfahren der UKBW vereinfacht. Den Taxi-Fahrauftrag können Mitgliedsbetriebe ausdrucken, damit das Taxiunternehmen die Fahrtkosten direkt mit der UKBW abrechnet.
Hierbei ist auch ein Taxi-Fahrauftrag für eine etwaige Rückfahrt zum Ausgangs-/Unfallort enthalten. Dieser kann in bestimmten Fällen auch für alleinige Rückfahrten von Begleitpersonen genutzt werden, wenn beispielsweise eine Rückfahrt mit anderen Verkehrsmitteln nicht bzw. nur schwer möglich ist. Für die Fahrtkosten von Begleitpersonen zurück an den Unfall-/Ausgangsort kommt die UKBW auf.
Informationen zum richtigen Transport nach einem Unfall in der Kita oder Schule finden Sie auch hier: Infoblatt "Der richtige Transport nach einem Unfall in der Kita oder Schule" zum Download