Beleidigungen, Bedrohungen, Übergriffe – vor Gewalt am Arbeitsplatz gibt es keine absolute Sicherheit. Sie kann alle treffen, die bei ihrer Tätigkeit im direkten Kontakt zu anderen Menschen stehen. Manche Berufsgruppen, z. B. in öffentlichen Verwaltungen, bei der Polizei, Hilfeleistungsunternehmen oder Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, haben sogar ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden. Auch in Bildungseinrichtungen wird Gewalt als belastendes Thema wahrgenommen. Um das Risiko durch Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu minimieren und möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Gewaltdelikte entgegenzuwirken, unterstützt die UKBW ihre Mitglieder bei einem ganzheitlichen und systematischen Präventionsansatz.

Die International Labour Organization (ILO) definiert „Gewalt und Belästigung“ als „eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder wiederholtes Vorkommnis handelt, die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“
(Internationale Arbeitskonferenz: Vorläufiger Verhandlungsbericht 7A, 108. Tagung Genf, Juni 2019).

Dabei kann unterschieden werden in Gewalt und Belästigung

  • durch Dritte – nicht betriebszugehörige Personenwie beispielsweise Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten sowie

  • innerhalb der Belegschaft, des Kollegiums oder unter Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden.

Im Jahr 2022 wurden 13.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Gewalt erfasst, was im Vergleich zum Vorjahr, als es knapp 12.000 waren, ein Anstieg bedeutet.1 Die häufigsten Gewaltvorfälle, denen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind, sind Beleidigungen und Bedrohungen, gefolgt von versuchter und tatsächlicher Körperverletzung.2 Die Auswirkungen bleiben dabei nicht unbemerkt. Die Statistik zeigt, dass 38% der Krankschreibungen im öffentlichen Dienst aufgrund von Gewalt zwischen 8 und 30 Tagen dauern, während 35% über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen erfolgen.3

Die Auswirkungen von Gewalt und Belästigung können für die Betroffenen sehr unterschiedlich sein – abhängig von ihrem Umfeld, ihrer Persönlichkeit und ihren Bewältigungsstrategien. Diese können sich im Sozialen, Beruflichen und Privaten zeigen. Neben körperlichen Verletzungen leiden Betroffene häufig an massiven psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Im ungünstigsten Fall können sich die Beschwerden zu einer Depression, Angststörung oder Posttraumatischen Belastungsstörung verfestigen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgebende, Beschäftigte vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Prävention von Gewalt und Belästigung ist Managementaufgabe. Um herauszufinden, welche Arbeitsbereiche oder Berufsgruppen von Gewalt und Belästigung bzw. potenziell traumatisierenden Ereignissen betroffen sein können, ist die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Instrument. Mit einer Risikobeurteilung wird das Ausmaß im Vorfeld eingeschätzt. Mit präventiven Maßnahmen haben die Arbeitgebenden entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld nicht zu Schaden kommen. Wie bei allen anderen Gefährdungen gilt auch hier das TOP-Prinzip: Grundsätzlich haben kollektiv wirkende Interventionen zur Vermeidung von Gewaltsituationen Vorrang gegenüber individuellen Präventionsmaßnahmen.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz finden sich auch hier.

So unterstützt die UKBW – Erstellung eines Gesamtkonzeptes

Die UKBW-Fachexpertinnen und -experten unterstützen und beraten versicherte Einrichtungen bei der Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Prävention von Gewalt und Belästigung, mit dem Ziel,

  • das Auftreten von Gewalt und Belästigung in der Gefährdungsbeurteilung zu verankern sowie erforderliche Präventionsmaßnahmen abzuleiten,

  • Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen, schulischen oder hochschulinternen Abläufe und Prozesse zu integrieren,

  • die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte und Lernende bestmöglich geschützt sind,

  • die gesunderhaltenden Ressourcen bei den Einzelnen zu stärken und ihre gesundheitlichen Verhaltenskompetenzen zu erweitern.

Unser UKBW-Handlungsleitfaden ​​​​​​​unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, ein ganzheitliches Konzept zur Gewaltprävention zu entwickeln. Der Leitfaden zeigt mögliche Ursachen von Gewalt auf und bietet Unternehmensleitungen Hilfestellung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie der Festlegung, Durchführung und Überprüfung konkreter Präventionsmaßnahmen.

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Wünschen Sie eine Beratung zum Thema Gewaltprävention durch unsere Fachexpertinnen und -experten Sicherheit und Gesundheit oder haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an das Kundenkommunikationscenter unter 0711 9321-0 oder schreiben Sie uns.

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Unsere Angebote für Sie!

Best-Practice Beispiele unserer Mitgliedsbetriebe
Best-Practice Beispiele unserer Mitgliedsbetriebe, die beim UKBW-Preis 2024 prämiert wurden, finden Sie nach der Prämierung an dieser Stelle.
 

Seminare der UKBW Akademie zur Gewaltprävention
Unsere UKBW Akademie bietet verschiedene Seminare zur Prävention von Gewalt und Belästigungen an, die sich an Führungskräfte sowie Beschäftigte richten. Wir schulen Sie beispielsweise im konstruktiven Umgang mit Konflikten, Deeskalationsmanagement oder sicheren Handeln im Außendienst. Jetzt informieren.
 

Ausbildung von innerbetrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern
Die UKBW fördert die Ausbildung von Deeskalationstrainerinnen und -trainern. Die Ausbildung schult die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem professionellen Umgang mit aggressivem oder herausforderndem Verhalten und unterstützt sie in einem systematischen Aufbau eines Deeskalationsmanagements. Die UKBW verfolgt mit ihrem Angebot einen Multiplikatorensansatz, indem ausgebildete Deeskalationstrainerinnen und -trainer in Inhouse-Veranstaltungen ihr Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Jetzt informieren.
 

Psychotherapeutenverfahren
Die UKBW sichert nach Arbeitsunfällen (inkl. Wege- und Schulunfällen) mit körperlichen Verletzungen und/oder psychisch belastenden Ereignissen die erforderliche medizinische und psychologische Behandlung. Durch das Psychotherapeutenverfahren der UKBW erhalten Betroffene zeitnah professionelle Unterstützung und eine angemessene Nachsorge. Informationen erhalten Sie über unser Kundenkommunikationscenter. Jetzt informieren.

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