Gerne helfen wir Ihnen per Livechat weiter. Dazu wird der Chat-Dienst Userlike verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Zur Nutzung des Chats akzeptieren Sie bitte die Cookies der Kategorie "Präferenz".
Kontakt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen ein wichtiges Ehrenamt für unsere Gesellschaft und Demokratie.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Rahmen ihres Amtes in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert.
Die nächste Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 durchgeführt. Viele tausende ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen unter anderem für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest.
Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besteht ein umfassender Unfallversicherungsschutz bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind, wie beispielsweise:
die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
Tätigkeiten als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am jeweiligen Wahltag wie z. B. die Öffnung und Schließung des Wahllokals, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, die Auszählung der Stimmzettel,
die Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie z. B. Vorbesprechungen vor der Wahllokalöffnung und das Aufräumen im Wahllokal,
alle mit dem Amt und der Amtsausübung verbundenen Hin- und Rückwege unabhängig davon, wie diese zurückgelegt werden (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe,
Übernahme der notwendigen Fahrt- und Transportkosten,
ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln,
Erstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, wie z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl,
Krankengymnastik und andere ärztlich verordnete Therapieformen,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
ambulante und stationäre Pflege,
Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden,
Hinterbliebenenrente.
Die UKBW Akademie ist für Baden-Württemberg der Weiterbildungsanbieter in Sachen Sicherheit und Gesundheit und zentraler Weiterbildungsträger der UKBW. Für unsere Versicherten ist die Teilnahme kostenfrei.